Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 01.11.2006 (BGBI.I, S. 2477); gültig ab 08.11.2006. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Husum Netz GmbH zur NAV sowie die jeweiligen Anlagen zu den Ergänzenden Bedingungen. Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gelten für alle mit den Stadtwerken Husum Netz GmbH begründeten Niederspannungsnetzan-schlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztver-brauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom nutzen. Mit dieser Vertragsanpassung machen wir von unserem Recht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Gebrauch.
Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Husum Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV); gültig ab 01.03.2007
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Husum Netz GmbH zur
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV); gültig ab 01.01.2010
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