Energie und Wasser Elektrizität Veröffentlichungen aus dem EnWG

Veröffentlichungen aus dem EnWG

Wir führen mit den Marktpartnern, die den Wunsch gemäß Tenor 4b) der Festlegung BK6-06-009 der Bundesnetzagentur geäußert haben, zur Zeit die elektronische Rechnungslegung mit den EDIFACT-Nachrichtentypen INVOIC und REMADV ein.

Mit diesen Marktpartnern werden folgende Abstimmungen der entsprechenden Vorbereitungen vorgenommen, wie z.B.

  • Abschluss EDI-Rahmenvertrag
  • Kontenklärung
  • Austausch Kommunikationsparameter

Diese Abstimmungen erfolgen fernmündlich und schriftlich. Marktpartner, die ebenfalls den Wunsch haben, die elektronische Rechnungslegung im Geschäftsverkehr mit den Stadtwerken Husum Netz GmbH einzuführen, werden gebeten, sich schriftlich an die Stadtwerke Husum Netz GmbH zu wenden.

Bericht über die Maßnahmen nach dem Gleichbehandlungsprogramm gemäß § 8 Abs. 5 EnWG


Sie können unseren aktuellen Gleichbehandlungsbericht auf Ihren Rechner herunterladen:

> Gleichbehandlungsbericht 2010 (Pdf, 42 KB)

Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern gemäß § 18 EnWG


Gemäß § 20 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) teilen wir mit, dass für unser Netzgebiet die neuen Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord 2008 PDF, 1.646 KB) mit den Beiblättern (TAB NS Nord Beiblätter PDF, 1.552 KB) ab dem 01.08.2008 in Kraft treten.

Für Anlagen, die sich in Bau oder Planung befinden, wird eine Übergangsfrist einberaumt.

> Aufstellung - § 18 EnWG zuzuordnende technische Vorschriften (PDF, 17 KB)

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilungsnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direkleitungen gemäß § 19 EnWG.

> Aufstellung - § 19 EnWG zuzuordnende technische Vorschriften (PDF, 25 KB)

 

Bedingungen für den Netzzugang gemäß § 20 EnWG


> technische Bedingungen: siehe

Aufstellung - § 18 EnWG zuzuordnende technische Vorschriften
Aufstellung - § 19 EnWG zuzuordnende technische Vorschriften

> Netzzugang:
Die Betreiber von Stromversorgungsnetzen haben jedermann nach sachlich
gerechtfertigten Kreterien diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren sowie
die dazugehörigen Bedingungen zu veröffentlichen. Diese Bedingungen sind
unter der Rubrik Netzanschlüsse veröffentlicht.

> Netzanschlussvertrag: siehe

Netzanschlussvertrag Mittelspannung

> Anschlussnutzungsvertrag: siehe

Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung

> Lieferantenrahmenvertrag: siehe Rubrik Netzugangsverordnung (StromNZV)

Lieferantenrahmenvertrag Strom

> Netzentgelte Strom: siehe Rubrik Netzentgeltverordnung (StromNEV)

Netzentgelte Strom gemäß den gültigen Preisblättern


Messeinrichtungen gemäß § 21 b EnWG


Messstellenbetreiber, Messdienstleister und Netzbetreiber sind verpflichtet zur Ausgestaltung ihrer rechtlichen Beziehungen einen Vertrag zu schließen.

> Messstellen- und Messrahmenvertrag (PDF, 210 KB)

Anlagen zum Messstellen- und Messrahmenvertrag:


> Anlage 1: Zuordnungsliste Messstellen (PDF, 24 KB)
> Anlage 2: Technische_Mindestanforderungen (PDF, 98 KB)
> Anlage 3: Mindestanforderungen_an_Datenumfang_und_Datenqualitaet (PDF, 56 KB)
> Anlage 4: Datenaustausch (PDF, 21 KB)
> Anlage 5: Ansprechpartner_Netzbetreiber (PDF, 40 KB)
> Anlage 6: Ansprechpartner_Messstellenbetreiber (PDF, 25 KB)
> Anlage 7: Ansprechpartner_Messdienstleister (PDF, 23 KB)


Erbringung von Ausgleichsleistungen
gemäß § 23 EnWG


Die im Netz der Stadtwerke Husum Netz GmbH auftretende Verlustenergie wird zum 30.12. jeden Jahres für das nächste Jahr im Profil auf Basis der EEX-Future-Preise eingekauft. Tatsächliche Abweichungen werden zu Regelenergiepreisen des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers abgerechnet. Etwaige Bilanzkreis- und Portfoliomanagement-Kosten werden in der marktüblichen Höhe ebenfalls hinzugezogen.

 

Festlegung des Grundversorgers im Netzgebiet
gemäß § 36 EnWG


Gemäß § 36 EnWG möchten wir Sie über die jeweils zuständigen Grundversorger im Netzbereich der Stadtwerke Husum Netz GmbH informieren.

Der derzeit zuständige Grundversorger Elektrizität für die Konzessionsgebiete Husum und Mildstedt ist:


Stadtwerke Husum GmbH

 

Der derzeit zuständige Grundversorger Elektrizität für das Konzessionsgebiet Hattstedt ist:


E.ON Hanse Vertriebs GmbH

 

Gültige Tarife der Grundversorgung Elektrizität finden Sie auf den Internetseiten der Grundversorger.