Veröffentlichungen aus dem EnWG
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss gemäß § 18 Abs. 1 EnWG
siehe Niederdruckanschlussverordnung
Es gelten die Technischen Regeln für die Gas-Installationen (DVGW-TRGI) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V.
Technische Mindestanforderungen für die Auslegung von Direktanschlüssen und -leitungen gemäß § 19 EnWG
Als Betreiber eines Gasverteilungsnetzes sind die Stadtwerke Husum Netz GmbH nach § 19 Abs. 1 und 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, die technischen Mindestanforderungen für die Auslegung von Direktanschlüssen und -leitungen gemäß § 19 EnWG zu veröffentlichen. Dies gilt für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteileretzen und von Direktleitungen.
Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt. Der Anwendungsbereich gilt für Gasversorgungsnetze mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260, 2. Gasfamilie und für Gase nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 262.
Die Anwendung dieser Technischen Regel gewährleistet objektiv und diskrimierungsfrei die Interoperabilität von Gasversorgungsnetzen, den korrekten Anschluss an Gasversorgungsnetze und eine korrekte Abwicklung der Transporte zwischen den Netzbetreibern und ihren Transportkunden sowie zwischen den Netzbetreibern untereinander.
Für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Gasversorgungsnetzen und -anlagen gelten weiterhin die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Technisches Regelwerk in der jeweiligen aktuellen Fassung insbesondere:
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DVGW Regelwerk
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DIN Normen
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VDE Regelwerk
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UVV der Berufsgenossenschaft
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Biogaseinspeisung (s. § 20 Abs. 1 EnWG)
Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 ist somit ein erster Schritt zur Vervollständigung des nationalen Ordnungsrahmens, mit dem Ziel, grundlegen MIndestanforderungen an Interoperabilität und den Anschluss an Gasversorgungsnetze zu formulieren.
> DVGW Arbeitsblatt G2000
Bedingungen für den Netzzugang gemäß § 20 EnWG
Die Stadtwerke Husum Netz GmbH sind der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen beigetreten. Die Stadtwerke Husum Netz GmbH sind bereit, alle bestehenden Transportverträge auf das neue Netzzugangsmodell Gas umzustellen.
Vertragspaket Biogaseinspeisung gemäß § 20 Abs. 1 EnWG
Messeinrichtungen gemäß § 21 b EnWG
Messstellenbetreiber, Messdienstleister und Netzbetreiber sind verpflichtet zur Ausgestaltung ihrer rechtlichen Beziehungen einen Vertrag zu schließen.
> Messstellen- und Messrahmenvertrag (PDF, 210 KB)
Anlagen zum Messstellen- und Messrahmenvertrag:
> Anlage 1: Zuordnungsliste Messstellen (PDF, 24 KB)
> Anlage 2: Technische_Mindestanforderungen (PDF, 98 KB)
> Anlage 3: Mindestanforderungen_an_Datenumfang_und_Datenqualitaet (PDF, 56 KB)
> Anlage 4: Datenaustausch (PDF, 21 KB)
> Anlage 5: Ansprechpartner_Netzbetreiber (PDF, 31 KB)
> Anlage 6: Ansprechpartner_Messstellenbetreiber (PDF, 25 KB)
> Anlage 7: Ansprechpartner_Messdienstleister (PDF, 23 KB)
Festlegung des Grundversorgers im Netzgebiet
gemäß § 36 II EnWG
Gemäß § 36 EnWG möchten wir Sie über die jeweils zuständigen Grundversorger im Netzbereich der Stadtwerke Husum Netz GmbH informieren.
Der derzeit zuständige Grundversorger Erdgas für die Konzessionsgebiete Husum und Mildstedt ist:
Stadtwerke Husum GmbH
Der derzeit zuständige Grundversorger Erdgas für das Konzessionsgebiet Hattstedt ist:
E.ON Hanse Vertriebs GmbH
Gültige Tarife der Grundversorgung Erdgas finden Sie auf den Internetseiten der Grundversorger.
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