Veröffentlichungen aus der GasNZV§ 8 I GasNZV
§ 20 I Nr. 1 GasNZV
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Art:
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Bezeichnung | Stationscode |
| Einspeisung | Husum Grüner Weg/Südermarsch | Nr. 37Z 00000000 4557S |
| Einspeisung | Mildstedt Hauptstraße/Rantrumer Chaussee | Nr. 37Z 00000000 4556U |
| Einspeisung | Husum/Schobüll Halebüller Weg | Nr. 37Z 00000000 4555W |
Teilnetz 1:
Das Teilnetz 1 umfasst das folgende Gebiet: Husum
Der Netzkopplungspunkt für die Einspeisung ist die Gasübernahmestation Husum Grüner Weg/Südermarsch mit der Bezeichnung des Netzkopplungspunktes:
Stationscode: Nr. 37Z 00000000 4557S
Teilnetz 2:
Das Teilnetz 2 umfasst das folgende Gebiet: Mildstedt
Der Netzkopplungspunkt für die Einspeisung ist die Gasübernahmestation Mildstedt Hauptstraße/Rantrumer Chaussee mit der Bezeichnung des Netzkopplungspunktes:
Stationscode: Nr. 37Z 00000000 4556U
Teilnetz 3:
Das Teilnetz 3 umfasst das folgende Gebiet: Schobüll
Der Netzkopplungspunkt für die Einspeisung ist die Gasübernahmestation Schobüll Halebüller Weg mit der Bezeichnung des Netzkopplungspunktes:
Stationscode: Nr. 37Z 00000000 4555W
Bei den o. g. Teilnetzen handelt es sich um unverbundene Netze, die nicht durch (Orts-)Transportleitungen verbunden sind.
Station |
Bezeichnung | Gasbeschaffenheit | Brennwert* |
| Husum | Husum Grüner Weg/Südermarsch | H-Gas | 10,9771592kWh/m³ |
| Mildstedt | Mildstedt Hauptstraße/Rantrumer Chaussee | H-Gas | 10,981036kWh/m³ |
| Husum/Schobüll | Husum/Schobüll Halebüller Weg | H-Gas | 10,981036kWh/m³ |
*Am Niederdrucknetz 23mbar (Stand März 2012)
Die Stadtwerke Husum Netz GmbH betreiben kein Gasversorgungsnetz mit einem Nenndruck ab 16 bar.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Husum Netz GmbH sind derzeit keine kapazitätseinschränkenden Aktivitäten geplant.
Nr. |
Maßnahme | Betroffene Leitung und Kunden | Zeitplan |
| 1 | |||
Nr. |
Maßnahme | Betroffene Leitung und Kunden | Zeitplan |
Nicht mehr geplant:
| Nr. | Maßnahme | Betroffene Leitung und Kunden | Zeitplan |
Gemäß § 21 Abs. 1 sind Betreiber von Gasverteilernetzen verpflichtet, regelmäßig aktualisiert alle Informationen zu veröffentlichen, die Transportkunden zur Netznutzung benötigen.
Diese Informationen finden Sie hier:
Hilfsdienste gemäß § 5 Abs. 2 GasNZV werden von den Stadtwerken Husum Netz GmbH angeboten.
Von den nachstehend benannten Hilfsdiensten werden zur Zeit die "Fett abgedruckten" und mit einem * gekennzeichnet Hilfsdienste angeboten.
§ 5 GasNZV Hilfsdienste
(1) Zu den Hilfsdiensten gehören die erforderlichen Systemdienstleistungen und die sonstigen erforderlichen Hilfsdienste.
(2) Erforderliche Systemdienstleistungen sind insbesondere:
| 1. | Empfang und Bestätigung von Mengennominierungen; |
| 2. | Empfang und Bestätigung von Messwerten über die Gasbeschaffenheit; |
| 3. | Disposition der durchzuleitenden Gasmengen, Mengenübernahme und Mengenbereitstellung; |
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4.
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Kontrolle der Messung und Allokation, Einspeisung und Ausspeisung des Gases in vorhandenen Anlagen des Kunden oder des vom Kunden gemäß § 21b des Energiewirtschaftsgesetzes beauftragten Dritten; |
| 5. | Überprüfung der Messeinrichtungen, Auswertung der Messungen, Dokumentation der Messergebnisse, sofern vom Netzbetreiber erbracht; |
| 6. | Ermittlung und Erfassung der Differenz zwischen nominierten und tatsächlich entnommenen Gasmengen; |
| 7. | Abrechnung und Rechnungsstellung und Rechnungsprüfung*; |
| 8. | Netzsteuern einschließlich des Zukaufs von Fremdleistungen zur vertraglichen Absicherung bestimmter Gasflüsse; |
| 9. | Beimengung von Geruchsstoffen zum Gas, das an Letztverbraucher geliefert wird (Odorierung)*; |
| 10. | Vertragsmanagement für mehrere Netzbetreiber; |
| 11. | Basisbilanzausgleich; |
| 12. | Einsatz von Treibgas. |
(3) Für den Netzzugang erforderliche sonstige Hilfsdienste sind insbesondere:
| 1. | besondere Maßnahmen zur Herstellung bestimmter Gasbeschaffenheiten; |
| 2. | Nominierungsersatzverfahren; |
| 3. | erweiterter Bilanzausgleich und sonstige Flexibilitätsdienstleistungen. |
Sonstige Hilfsdienste gemäß § 5 Abs. 3 GasNZV werden von den Stadtwerken Husum Netz GmbH nicht angeboten. Es werden zur Zeit nur die "Fett abgedruckten" und mit einem * gekennzeichnet Hilfsdienste angeboten.
Verträge nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 GasNZV
> Lieferantenrahmenvertrag Gas (PDF, 80 KB)
> Anlage 2 Kommunikationsparameter (PDF, 41 KB)
> Anlage 3 Netzzugangsbedingungen Gas (PDF, 299 KB)
> Anlage 4 Unterbrechung der Anschlussnutzung (PDF,17 KB)
> Anlage 4.1 Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (PDF, 13 KB)
> Anlage 4.2 Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle (PDF, 9 KB)
> Anlage 4.3 Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (PDF, 6 KB)
> Anlage 4.4 Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (PDF, 8 KB)
> Lastprofilverfahren (PDF, 40 KB)
Verträge für sonstige Hilfsdienste gemäß § 5 Abs. 3 GasNZV:
Die Stadtwerke Husum Netz GmbH bieten keine sonstigen Hilfsdienste an.
Die Verfahren zur Abwicklung der Netznutzung finden Sie im Lieferantenrahmenvertrag (nebst Preisblatt, AGB und Transportanfrage).
Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 I GasNZV, da von den Stadtwerken Husum Netz GmbH ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.
Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 I GasNZV, da von den Stadtwerken Husum Netz GmbH ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.
Das übergeordnete Regelwerk für den Anschluss von Netzen an das von den Stadtwerken Husum Netz GmbH betriebene Versorgungsnetz ist das DVGW Arbeitsblatt G2000.
Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von den Stadtwerken Husum Netz GmbH ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.
Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von den Stadtwerken Husum Netz GmbH ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.
Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von den Stadtwerken Husum Netz GmbH ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.
Weder wurden die für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen geändert, noch ist eine solche Änderung geplant.
Eine gemeinsame Netzkarte der Netzbetreiber wird vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. unter www.gasnetzkarte.de bereitgestellt.