Energie und Wasser Erdgas Veröffentlichungen aus der GasNZV

Veröffentlichungen aus der GasNZV

§ 8 I GasNZV


Standardisiertes Formular in deutscher Sprache für Transportanfragen nach § 8 Abs. 1 GasNZV:

> Formular Transportanfrage (PDF, 56 KB)

 

§ 20 I Nr. 1 GasNZV
Beschreibung des Gasnetzes der Stadtwerke Husum Netz GmbH


Die Stadtwerke Husum Netz GmbH betreiben ein Gasversorgungsnetz mit Hochdruck, Mitteldruck und Niederdruck.

Ausgehend von der Gasübernahmestation auf Hochdruckebene wird Hochdruck-, Mitteldruck- und Niederdruckgasnetz über installierte Gasdruckregelanlagen versorgt.

Die Netzstruktur ist in allen Bereichen als vermischtes Ringnetz aufgebaut.

Der Netzkopplungspunkt für die Einspeisung sind die Gasübernahmestationen
Husum Grüner Weg/Südermarsch Nr. 37Z 00000000 4557S
Mildstedt Hauptstraße/Rantrumer Chaussee Nr. 37Z 00000000 4556U
Schobüll Halebüller Weg Nr. 37Z 00000000 4555W

§ 20 I Nr. 2 GasNZV
Bezeichnung der Netzkopplungspunkte des
Gasversorgungsnetzes der Stadtwerke Husum Netz GmbH

 

Art:
Ein- oder Ausspeisung

Bezeichnung Stationscode
Einspeisung Husum Grüner Weg/Südermarsch Nr. 37Z 00000000 4557S
Einspeisung Mildstedt Hauptstraße/Rantrumer Chaussee Nr. 37Z 00000000 4556U
Einspeisung Husum/Schobüll Halebüller Weg Nr. 37Z 00000000 4555W


§ 20 I Nr. 3 GasNZV
Einteilung des Gasversorgungsnetzes der
Stadtwerke Husum Netz GmbH in Teilnetze


Teilnetz 1:

Das Teilnetz 1 umfasst das folgende Gebiet: Husum

Der Netzkopplungspunkt für die Einspeisung ist die Gasübernahmestation Husum Grüner Weg/Südermarsch mit der Bezeichnung des Netzkopplungspunktes:
Stationscode: Nr. 37Z 00000000 4557S

Teilnetz 2:

Das Teilnetz 2 umfasst das folgende Gebiet: Mildstedt

Der Netzkopplungspunkt für die Einspeisung ist die Gasübernahmestation Mildstedt Hauptstraße/Rantrumer Chaussee mit der Bezeichnung des Netzkopplungspunktes:
Stationscode: Nr. 37Z 00000000 4556U


Teilnetz 3:

Das Teilnetz 3 umfasst das folgende Gebiet: Schobüll

Der Netzkopplungspunkt für die Einspeisung ist die Gasübernahmestation Schobüll Halebüller Weg mit der Bezeichnung des Netzkopplungspunktes:
Stationscode: Nr. 37Z 00000000 4555W


Bei den o. g. Teilnetzen handelt es sich um unverbundene Netze, die nicht durch (Orts-)Transportleitungen verbunden sind.

§ 20 I Nr. 4 GasNZV
Gasbeschaffenheit und Brennwert an den
Netzkopplungspunkten des Gasversorgungsnetzes
der Stadtwerke Husum Netz GmbH



 

Station

Bezeichnung Gasbeschaffenheit Brennwert*
Husum Husum Grüner Weg/Südermarsch H-Gas 10,9771592kWh/m³
Mildstedt Mildstedt Hauptstraße/Rantrumer Chaussee H-Gas 10,981036kWh/m³
Husum/Schobüll Husum/Schobüll Halebüller Weg H-Gas 10,981036kWh/m³

*Am Niederdrucknetz 23mbar (Stand März 2012)


§ 20 I Nr. 5 GasNZV
Leitungsdurchmesser im Gasnetz der Stadtwerke Husum Netz GmbH
mit einem Druck ab 16 bar


Die Stadtwerke Husum Netz GmbH betreiben kein Gasversorgungsnetz mit einem Nenndruck ab 16 bar.

 

§ 20 I Nr. 7 GasNZV
Zeitplan über vorgesehene, kapazitätsrelevante
Instandhaltungsarbeiten am Gasnetz der
Stadtwerke Husum Netz GmbH


Im Netzgebiet der Stadtwerke Husum Netz GmbH sind derzeit keine kapazitätseinschränkenden Aktivitäten geplant.

In der Planung:
Nr.
Maßnahme Betroffene Leitung und Kunden Zeitplan
1      
       

Änderung der Planung:
Nr.
Maßnahme Betroffene Leitung und Kunden Zeitplan
       
       



Nicht mehr geplant:

Nr. Maßnahme Betroffene Leitung und Kunden Zeitplan
       
       


§ 21 II GasNZV
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen


Gemäß § 21 Abs. 1 sind Betreiber von Gasverteilernetzen verpflichtet, regelmäßig aktualisiert alle Informationen zu veröffentlichen, die Transportkunden zur Netznutzung benötigen.

Diese Informationen finden Sie hier:

§ 21 II Nr. 1 GasNZV


Hilfsdienste gemäß § 5 Abs. 2 GasNZV werden von den Stadtwerken Husum Netz GmbH angeboten.
Von den nachstehend benannten Hilfsdiensten werden zur Zeit die "Fett abgedruckten" und mit einem * gekennzeichnet Hilfsdienste angeboten.

§ 5 GasNZV Hilfsdienste
(1) Zu den Hilfsdiensten gehören die erforderlichen Systemdienstleistungen und die sonstigen erforderlichen Hilfsdienste.


(2) Erforderliche Systemdienstleistungen sind insbesondere:

1. Empfang und Bestätigung von Mengennominierungen;
2. Empfang und Bestätigung von Messwerten über die Gasbeschaffenheit;
3. Disposition der durchzuleitenden Gasmengen, Mengenübernahme und Mengenbereitstellung;
4.
Kontrolle der Messung und Allokation, Einspeisung und Ausspeisung des Gases in vorhandenen Anlagen des Kunden oder des vom Kunden gemäß § 21b des Energiewirtschaftsgesetzes beauftragten Dritten;
5. Überprüfung der Messeinrichtungen, Auswertung der Messungen, Dokumentation der Messergebnisse, sofern vom Netzbetreiber erbracht;
6. Ermittlung und Erfassung der Differenz zwischen nominierten und tatsächlich entnommenen Gasmengen;
7. Abrechnung und Rechnungsstellung und Rechnungsprüfung*;
8. Netzsteuern einschließlich des Zukaufs von Fremdleistungen zur vertraglichen Absicherung bestimmter Gasflüsse;
9. Beimengung von Geruchsstoffen zum Gas, das an Letztverbraucher geliefert wird (Odorierung)*;
10. Vertragsmanagement für mehrere Netzbetreiber;
11. Basisbilanzausgleich;
12. Einsatz von Treibgas.

(3) Für den Netzzugang erforderliche sonstige Hilfsdienste sind insbesondere:

1. besondere Maßnahmen zur Herstellung bestimmter Gasbeschaffenheiten;
2. Nominierungsersatzverfahren;
3. erweiterter Bilanzausgleich und sonstige Flexibilitätsdienstleistungen.




Sonstige Hilfsdienste gemäß § 5 Abs. 3 GasNZV werden von den Stadtwerken Husum Netz GmbH nicht angeboten. Es werden zur Zeit nur die "Fett abgedruckten" und mit einem * gekennzeichnet Hilfsdienste angeboten.

§ 21 II Nr. 2 GasNZV


Verträge nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 GasNZV

> Lieferantenrahmenvertrag Gas (PDF, 80 KB)

> Anlage 2 Kommunikationsparameter (PDF, 41 KB)

> Anlage 3 Netzzugangsbedingungen Gas (PDF, 299 KB)

> Anlage 4 Unterbrechung der Anschlussnutzung (PDF,17 KB)

> Anlage 4.1 Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (PDF, 13 KB)

> Anlage 4.2 Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle (PDF, 9 KB)

> Anlage 4.3 Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (PDF, 6 KB)

> Anlage 4.4 Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (PDF, 8 KB)

> Lastprofilverfahren (PDF, 40 KB)

§ 21 II Nr. 3 GasNZV


Verträge für sonstige Hilfsdienste gemäß § 5 Abs. 3 GasNZV:
Die Stadtwerke Husum Netz GmbH bieten keine sonstigen Hilfsdienste an.

 

§ 21 II Nr. 4 GasNZV


Die Verfahren zur Abwicklung der Netznutzung finden Sie im Lieferantenrahmenvertrag (nebst Preisblatt, AGB und Transportanfrage).

 

§ 21 II Nr. 5 GasNZV


Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 I GasNZV, da von den Stadtwerken Husum Netz GmbH ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.

 

§ 21 II Nr. 6 GasNZV


Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 I GasNZV, da von den Stadtwerken Husum Netz GmbH ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.


§ 21 II Nr. 7 GasNZV


Das übergeordnete Regelwerk für den Anschluss von Netzen an das von den Stadtwerken Husum Netz GmbH betriebene Versorgungsnetz ist das DVGW Arbeitsblatt G2000.

 

§ 21 II Nr. 8 GasNZV


Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von den Stadtwerken Husum Netz GmbH ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.

 

§ 21 II Nr. 9 GasNZV
 

  • Die Veröffentlichungspflicht der Regeln für den Bilanzausgleich entfällt, da die Stadtwerke Husum Netz GmbH als örtlicher Verteilernetzbetreiber keinen Bilanzausgleich anbietet.
  • Die Regeln für die Ausgleichsenergie einschließlich der Regelungen für die Gasdifferenz-mengen sind momentan in Bearbeitung.
  • Die Methoden, nach denen vom Transportkunden zu leistende Entgelte berechnet werden, können dem Preisblatt entnommen werden.


§ 21 II Nr. 10 GasNZV
 

Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von den Stadtwerken Husum Netz GmbH ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.

 

§ 21 II Nr. 11 GasNZV


Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von den Stadtwerken Husum Netz GmbH ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.



§ 21 II Nr. 12 GasNZV
 

Weder wurden die für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen geändert, noch ist eine solche Änderung geplant.

 

§ 22 I GasNZV


Eine gemeinsame Netzkarte der Netzbetreiber wird vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. unter www.gasnetzkarte.de bereitgestellt.